Allgemeine Geschäftsbedingungen

der qify GmbH, Kaninenberghöhe 8, 45136 Essen
Stand: 1. Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der qify GmbH, Kaninenberghöhe 8, 45136 Essen (nachfolgend „qify“ oder „Vermittler“), und deren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Vermittlung von externen SAP-Fachkraeften, Freelancern, Consultants und Interim Managern (nachfolgend zusammenfassend „Experten“).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn qify ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn qify in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(3) Diese AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung auch für künftige Geschaefte mit dem Kunden, ohne dass qify erneut auf sie hinweisen muss.

§ 2 Leistungsumfang

(1) qify erbringt Vermittlungsleistungen. Gegenstand ist die Identifikation, Vorauswahl und Präsentation geeigneter Experten für den vom Kunden definierten Einsatzbedarf. qify schuldet die Vermittlung, nicht die Erbringung der Fachleistung des Experten selbst.

(2) Die von qify vorgestellten Profile basieren auf den Angaben der Experten sowie auf der Einschätzung von qify. qify prueft die Angaben der Experten mit branchenüblicher Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.

(3) Der Kunde ist frei in seiner Entscheidung, ob und welchen der vorgestellten Experten er beauftragt. Die vertragliche Beauftragung des Experten erfolgt zwischen dem Kunden und dem Experten bzw. dessen Unternehmen, sofern qify nicht ausdruecklich als Vertragspartner des Einsatzvertrags vereinbart wird.

(4) qify unterstuetzt auf Wunsch bei der Vertragsgestaltung, dem Onboarding und der laufenden Qualitaetssicherung. Art und Umfang dieser Zusatzleistungen werden im Einzelauftrag festgelegt.

§ 3 Vermittlungsprovision

(1) Der Vergütungsanspruch von qify entsteht mit dem tatsaechlichen Einsatzbeginn des vermittelten Experten beim Kunden. Vor dem Einsatzbeginn fallen keine Kosten an.

(2) Die Höhe der Vermittlungsprovision ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Rahmenvereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Provision als Aufschlag auf den Tagessatz des Experten berechnet und ist im Tagessatz des an den Kunden kommunizierten Gesamtbetrags enthalten.

(3) Beauftragt der Kunde einen von qify vorgestellten Experten innerhalb von 12 Monaten nach der Profilvorstellung direkt oder über einen Dritten, besteht der Provisionsanspruch von qify gleichwohl, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Beauftragung ohne Zutun von qify zustande gekommen ist.

(4) Gleiches gilt, wenn der Kunde den Experten innerhalb von 12 Monaten nach Ende des vermittelten Einsatzes fest anstellt (Uebernahmeklausel). In diesem Fall betraegt die Uebernahmeprovision das Zweifache des zuletzt vereinbarten Monatshonorars.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der vom Kunden freigegebenen Leistungsnachweise (Timesheets). qify stellt die Rechnung innerhalb von 5 Werktagen nach Freigabe des Leistungsnachweises.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung faellig, sofern nicht im Einzelauftrag eine abweichende Frist vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug ist qify berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.

(4) Alle genannten Betraege verstehen sich zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Ersatzstellung

(1) Faellt ein vermittelter Experte innerhalb der ersten 4 Wochen des Einsatzes aus oder wird der Einsatz aus wichtigem Grund vorzeitig beendet, bemueht sich qify um eine kostenfreie Ersatzstellung innerhalb einer angemessenen Frist.

(2) Ein Rechtsanspruch auf Ersatzstellung besteht nicht. qify schuldet das Bemühen um einen gleichwertigen Ersatzkandidaten, nicht den Erfolg der Ersatzstellung.

(3) Die Pflicht zur kostenfreien Ersatzstellung entfaellt, wenn der Einsatzabbruch auf Gruende zurueckzufuehren ist, die der Kunde zu vertreten hat.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

(2) Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preiskonditionen, Kandidatenprofile, Projektdetails und interne Unternehmensdaten. Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die (a) oeffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, (b) der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren, oder (c) aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die von qify uebermittelten Kandidatenprofile nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugaenglich zu machen. Jede Weitergabe eines Profils an Dritte begruendet einen Provisionsanspruch von qify, sofern der Dritte den Experten beauftragt.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

§ 7 Haftung

(1) qify haftet unbeschraenkt für Schaeden, die auf einer vorsaetzlichen oder grob fahrlaessigen Pflichtverletzung von qify, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfuellungsgehilfen beruhen, sowie für Schaeden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit haftet qify der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das Zweifache der für den betreffenden Einsatz vereinbarten Netto-Provision.

(3) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet qify nicht für die Qualität, Vollständigkeit oder termingerechte Erbringung der Leistung des Experten.

(4) Die Haftungsbeschraenkungen gelten nicht, soweit qify einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung uebernommen hat.

§ 8 Datenschutz

(1) qify verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, seiner Ansprechpartner und der Experten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zweck der Vertragsanbahnung und -erfuellung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Details zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der Betroffenen und zu eingesetzten Unterauftragsverarbeitern sind der Datenschutzerklaerung unter www.qify.de/datenschutz zu entnehmen.

(3) Soweit qify im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhält, die über die zur Vertragsdurchfuehrung erforderlichen Kontaktdaten hinausgehen, schliessen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 9 Laufzeit und Kuendigung

(1) Sofern eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird, läuft diese auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekuendigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) die andere Partei eine wesentliche vertragliche Pflicht trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt, oder (b) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(3) Die Kuendigung der Rahmenvereinbarung laesst bestehende Einzelauftraege und die daraus resultierenden Vergütungsansprueche unberührt. Laufende Einsaetze werden bis zu ihrem vereinbarten Ende fortgesetzt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

(4) Kuendigungen bedürfen der Textform (E-Mail genuegt).

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung moeglichst nahekommt.

(3) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von qify.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 11 Gerichtsstand

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Essen, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein oeffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) qify ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: 1. Januar 2026 · qify GmbH, Kaninenberghöhe 8, 45136 Essen · Geschäftsfuehrer: Tufan Sakar